REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung ist die zentrale EU-Chemikaliengesetzgebung, die Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Chemikalien regelt. Ziel ist es, Mensch und Umwelt zu schützen.
Was ist REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die grundlegende Veränderung, die durch die REACH-Verordnung eingeführt wurde, war eine Verlagerung der Beweislast. Das bedeutet, dass früher die Behörden Risiken nach und nach untersuchen mussten. Heute müssen die Unternehmen, beziehungsweise Hersteller kritische Stoffe registrieren, Sicherheitsdaten liefern und Risiken minimieren.
Wo und seit wann gilt REACH?
Die REACH-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in der gesamten EU/EWR (plus Türkei, Island, Liechtenstein, Norwegen), in Kraft getreten. Die Kandidatenliste der kritischen Stoffe wird jedoch jährlich erweitert. Diese Stoffe werden auch SVHC-Stoffe genannt, was für Substances of Very High Concern steht, also besonders besorgniserregende Stoffe. Aktuell umfasst sie mehr als 250 verschiedene Stoffe.
Für welche Produkte gilt REACH?
Grundsätzlich gilt die REACH-Verordnung für alle Stoffe, Gemische und Erzeugnisse in der EU – also nicht nur für die reinen Chemikalien, sondern auch für alles, was aus ihnen hergestellt wird. Typische betroffene Produkte sind:
- Textilien und Schuhe
- Möbel und Heimwerkerbedarf
- Elektrogeräte
- Spielzeug
- Fahrzeuge
Aber auch Sicht- und Sonnenschutz sowie Insektenschutzprodukte sind von der REACH-Verordnung betroffen.
Pflichten für Hersteller, Importeure, Weiterverarbeiter und Händler
Je nach Rolle des Unternehmens in der Lieferkette und auch je nach Produkt unterscheiden sich die Pflichten. Grundsätzlich lassen sich aber vier Kernpflichten zusammenfasen:
- Registrierungspflicht von Stoffen: Hersteller und Importeure müssen Stoffe, von denen sie im Jahr mehr als eine Tonne in die EU bringen oder herstellen, bei der ECHA registrieren. Die ECHA ist die Europäische Chemikalienagentur, die mit der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Umsetzung der REACH-Verordnung betraut ist. Dazu gehören chemische Dossiers, Sicherheitsberichte und Expositionsszenarien.
- Informationspflichten in der Lieferkette: Jedes Unternehmen muss in der Wertschöpfungskette, also vom Hersteller bis zum Kunden, sicherheitsrelevante Informationen weitergeben. Das geschieht in Form eines Sicherheitsdatenblattes.
- SCIP-Meldungen: Unternehmen, die mit registrierungspflichten Stoffen Erzeugnisse herstellen, müssen dies ans ECHA melden und in die öffentliche Datenbank der ECHA, genannt SCIP, eintragen.
- Beschränkungen und Zulassungen: Im Anhang XVII der REACH-Verordnung werden besonders gefährliche Stoffe benannt. Diese beschränkten Stoffe dürfen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Ein besonders prominentes Beispiel dieser Kategorie ist Asbest – ein komplett verbotener Stoff. Neben beschränkten Stoffen werden in Anhang XIV Stoffe genannt, die nur dann verwendet werden dürfen, wenn dies von der ECHA explizit zugelassen wurde.
Relevanz der REACH-Verordnung für Sichtschutz
Auch bei einigen Produkten im Bereich Sicht- und Sonnenschutz greift die REACH-Verordnung. Betroffen sind alle DBDPE(Decabromdiphenylethan)-haltigen Stoffe. Dieses Brandschutzmittel wird branchenübergreifend bei Textilien, Kunststoffen, Klebstoffen und Beschichtungen eingesetzt. Alle Hersteller, die es verwenden, müssen darüber in ihrer Lieferkette informieren und Alternativen zu diesem Flammschutzmittel prüfen.